Valuta
Der Begriff Valuta hat mehrere Bedeutungen. Zu handelt es sich dabei um einen Sammelbegriff für fremde Währungen und zum Zweiten wird damit das Datum der Wertstellung im Finanzbereich bezeichnet. In Bezug auf die Wertstellung bezeichnet Valuta den Tag, an dem eine Zahlung fällig bzw. ab dem eine Betrag verzinst wird. In der Regel geschieht die Valuta innerhalb von zwei Geschäftstagen ab dem Tag der Buchung. Deshalb handelt es sich bei den meisten Geschäften des täglichen Finanzwesens um sogenannte Kassageschäfte. Bei einer Überschreitung dieser Frist gilt es als Termingeschäft. Diese Unterscheidung ist vor allem im Börsenhandel von Bedeutung.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass die Wertstellung am selben Tag geschehen muss, an dem das Geld dem Kreditinstitut zur Verfügung steht. Geht zum Beispiel bei der Bank am 10.05. Geld ein, erfolgt die Buchung auf dem Girokonto zum 12.05. erfolgen. Als Wertstellung muss jedoch der 10.05. genommen werden. Dies wird so gemacht, da dem Kunden durch die spätere Buchung keine Nachteile in Bezug auf die Zinsen entstehen dürfen. Die Zinsgutschrift erfolgt dann ab dem Tag der Wertstellung. Auch im Kreditbereich kommt es zu Valutierungen, wobei hier die Auszahlung des Darlehens beschrieben wird.