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Mindesteinlage

20 August 2011 No Comment

Die Mindesteinlage ist ein Begriff, wie er bei Anlageprodukten von Banken vorkommt. Bezeichnet wird damit der kleinste Betrag, den ein Kunde einzahlen muss, um ein bestimmtes Produkt zu erhalten. Neben Festgeldeinlagen sind solche Mindesteinlagen auch bei vielen Fonds- und Wertpapiergeschäften üblich. Je nach Bank werden auch für Tagesgeldkonten oder Sparbriefe Mindesteinlagen gefordert. Die Höhe der Mindesteinlage richtet sich nach dem jeweiligen Produkt. Bei Festgeldkonten haben sich mittlerweile Mindesteinlagen zwischen 2500 Euro und 5000 Euro etabliert. Bei geschlossenen Fonds können je nach Fonds auch Mindesteinlagen bis zu 100000 Euro verlangt werden.

Der Begriff der Mindesteinlage findet darüber hinaus auch Anwendung bei der Gründung von Gesellschaften. Hier ist dann das Mindestkapital gemeint, das als Stammkapital vorhanden sein muss, um eine Gesellschaft zu gründen. Bei der GmbH ist zum Beispiel ein Mindestkapital von 25000 für eine Gründung erforderlich, bei der Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das benötigte Stammkapital 50000 Euro.

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