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Kündigung

20 August 2011 No Comment

Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, mit der Absicht einen Vertrag zu beenden. Man unterscheidet dabei zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung. Wer außerordentlich kündigt, wünscht die Vertragsbeendigung entweder fristlos oder unter Einhaltung einer gewissen Kündigungsfrist. Ordentliche Kündigungen erfolgen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die ordentliche Kündigung ist eine Möglichkeit ein Dauerschuldverhältnis zu beenden. Bei vorliegen von bestimmten Gründen, kann dies auch außerordentlich gekündigt werden.

Im Unterschied zu einem Rücktritt haben Kündigungen nur Auswirkungen auf die Zukunft. Aus der Vergangenheit fällig gewordene Leistungen gelten weiterhin als geschuldet. Die genauen Auswirkungen hängen von dem jeweiligen Vertrag ab. Wer zum Beispiel eine Festgeldanlage vorzeitig kündigt, muss damit rechnen, dass ihm geringere oder auch gar keine Zinsen vergütet werden. Bei vorzeitigen Kündigungen von Darlehensverträgen kann die Bank Vorfälligkeitsgebühren berechnen.

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