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Freistellungsauftrag

27 August 2011 No Comment

Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer und werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. Die Bank des Anlegers zieht die Abgeltungssteuer direkt ein und führt diese dann an das zuständige Finanzamt ab.

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragt der Anleger die Bank, seine Zinserträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer auszuzahlen. Freistellungsaufträge können im Rahmen des jährlichen Sparerfreibetrages erteilt werden. Für einen Alleinstehenden sind Kapitalerträge von 802 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Sparerfreibetrag auf 1602 Euro. Innerhalb dieser Beträge kann der Anleger Freistellungsaufträge erteilen. Diese können auch auf mehrere Banken verteilt werden. Es dürfen nur die jährlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden. Die Erteilung eines Freistellungsauftrages ist für den Anleger kostenfrei möglich.

Der Freistellungsauftrag muss schriftlich mit einem speziell dafür vorgesehenen Formular bei der Bank eingereicht werden. Bis zu seinem Widerruf bleibt dieser dauerhaft gültig, sodass es nicht erforderlich ist, jedes Jahr einen neuen Freistellungsauftrag einzureichen.

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