Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist eine Bezeichnung für alle gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen, die zum Schutz der Einlagen von Privatpersonen bei Banken getroffen werden. So sind die Einlagen bei einer eventuellen Insolvenz der Bank sicher geschützt. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Man unterscheidet dabei eine gesetzliche, sowie eine freiwillige Einlagensicherung.
Die gesetzliche Einlagensicherung wurde für alle deutschen Kreditinstitute zum 01. Juli 2009 eingeführt. Dadurch waren alle Einlagen bis zu 50000 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Für Anlagen nach dem 01. Januar 2011 wurde die gesetzliche Einlagensicherung auf 100.000 Euro angehoben. Da diese Sicherung in vielen Fällen nicht ausreichen würde, haben die meisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken freiwillige Sicherungssysteme eingeführt die alle Einlagen zu 100 Prozent absichert. Ausführliche Informationen zur Einlagensicherung finden Sie in unserem Ratgeberteil oder beim Bundesfinanzministerium unter Einlagensicherung..