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Einlagen

20 August 2011 No Comment

Als Einlagen wird sämtliches Guthaben bezeichnet, welches sich auf Giro-, Termingeld- und Sparkonten bei einer Bank befindet. Somit sind Einlagen die gebräuchlichste Form der Geldanlage. Die rechtlichen Grundlagen für Einlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hiernach stellen Einlagen entweder ein Gelddarlehen oder eine unregelmäßige Verwahrung dar. Aus Sicht der Bank stellen diese immer eine Verbindlichkeit gegenüber ihren Kunden dar. Dabei können die Kunden entweder Privatpersonen bzw. Unternehmen wie auch andere Banken sein. Spareinlagen werden jedoch nur von Privatkunden oder Unternehmen gestellt, nicht von anderen Banken.

Man unterscheidet zwischen Sichteinlagen, Spareinlagen sowie Termineinlagen. Sichteinlagen auf Girokonten dienen zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie zur Verringerung der Bargeldhaltung. Sie sind kurzfristig und ohne Kündigungsfristen verfügbar. Spareinlagen sind zur Ansammlung von Vermögen gedacht und bieten besseres Zinsen als die Sichteinlagen. Dafür sind sie in der Regel mit Kündigungsfristen oder Sperrzeiten belegt. Termineinlagen dienen der kurzfristigen Geldanlage. Sie bieten eine Verzinsung und sind meist mit einer sehr kurzen Frist kündbar.

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